FUSSBALL: Nach Abstieg neuer Trainer mehr
Sportbonus weiter möglich
Der „Sportbonus“ ist eine Aktion des Sportministeriums zur Förderung von Neumitgliedschaften und Rückgewinnung von aktiven Mitgliedern von Vereinen für die Saison 2021/2022, das Kalenderjahr 2022 oder die Saison 2022/23. 75 % des Mitgliedsbeitrages werden vom Sportministerium gefördert.
Für die Saison 2021/2022 oder das Kalenderjahr 2022 oder die Saison 2022/2023 übernimmt das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport 75 % ( max. EUR 90,-) des Mitgliedsbeitrags. Sie zahlen nur den Rest des Beitrags ein. Dieser muss zwischen 1. Jänner und 15. September 2022 einbezahlt werden, damit der Sportbonus in Anspruch genommen werden kann.
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